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   LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 287/08   

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https://dejure.org/2010,29014
LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 287/08 (https://dejure.org/2010,29014)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.08.2010 - L 1 R 287/08 (https://dejure.org/2010,29014)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. August 2010 - L 1 R 287/08 (https://dejure.org/2010,29014)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 287/08
    Der Kläger erfüllte aber in der streitigen Zeit vom 1. Januar 1980 bis zum 31. Dezember 1984 nicht die später nach Auffassung des BSG zu Bundesrecht gewordenen abstraktgenerellen und zwingenden Voraussetzungen (so BSG, z.B. Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6) des hier betroffenen Versorgungssystems der technischen Intelligenz.
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 287/08
    Forschungsinstitute im Sinne dieser Vorschrift sind nur Forschung betreibende selbständige Einrichtungen der Wirtschaft, deren Hauptzweck die zweck- und betriebsbezogene wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 40/04 R - juris, Rdnr. 23).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2009 - L 1 R 91/06

    Aus für die fiktive Intelligenzrente

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 287/08
    Im Ergebnis kommt es nicht darauf an, ob der Senat der Rechtsprechung des früheren 4. Senats des BSG folgt, wonach die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auch im Wege der Unterstellung vorliegen kann (ablehnend z.B. Urteile vom 19. März 2009 - L 1 R 91/06 - sowie vom 22. Oktober 2009 - L 1 R 299/06 - jeweils juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 299/06
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 287/08
    Im Ergebnis kommt es nicht darauf an, ob der Senat der Rechtsprechung des früheren 4. Senats des BSG folgt, wonach die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auch im Wege der Unterstellung vorliegen kann (ablehnend z.B. Urteile vom 19. März 2009 - L 1 R 91/06 - sowie vom 22. Oktober 2009 - L 1 R 299/06 - jeweils juris).
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